E.u.B GmbH, Erd- und Bauschuttdeponie, Empelde
Baustoff- Recyclingbetrieb und Natur- Schüttguthandel

Allgemeine Anlieferungsbedingungen

Stand: 01.07.2013

1

Eine Anlieferung zur E. u. B. GmbH darf nur folgende Stoffe enthalten :

- Ziegelschutt (mineralisch sauber, ohne Fremdstoffanteile, Kantenlänge < 60cm)
- Sandsteinschutt (wie vor)                           
- Betonaufbruch  (wie vor)                           
- Erd- und Bodenaushub (wie vor, stichfeste Konsistenz)  

Diese einzelnen Fraktionen sind getrennt sortiert anzuliefern und haben die
LAGA-Klassifizierungs-Merkmale Z0 / Z 1.1. einzuhalten.


Es dürfen keine Asphaltaufbruch-, Gipsbaustoff- und Porenbeton-Anteile in den Anlieferungen enthalten sein. Prinzipiell dürfen keine Schlämme, Formsande, bituminöse Straßenaufbruchreste, teerhaltige Stoffe und Gartenabfälle angeliefert werden; ebenso dürfen die angelieferten Materialien keine Hausmüll- und / oder Sperrmüllanteile, Bauholzanteile, Dachpappen, Dämmmaterialien, Styropor, Plastikfolien, Kanister, Autoreifen, Kunststoffe, Eisen-/ Stahlanteile oder ähnliches mehr enthalten.

Sodann wird diese Anlieferung vollständig abgewiesen werden.

Mit dem Kauf der Deponie-Gebührenmarken bestätigt der Anlieferer ausdrücklich, dass er nur die oben genannten genehmigten Stoffe anliefern wird und diese Stoffe auch frei von jeglicher die Umwelt und das Grundwasser gefährdender und eventuell chemischer Belastung sind.

Anlieferungen, die nur den geringsten Verdacht auf Kontaminierung des Bodenaushubes oder des Bauschuttes aufweisen, sind gesetzeswidrig und somit zu unterlassen; diese Gefahrenvorsorge obliegt allein dem Anlieferer.

Sollte trotzdem derartiges nicht genehmigtes Material verbotswidrig abgeladen werden, so wird die E. u. B. GmbH zwar „Besitzer“ dieses Materials, aber der Abfallerzeuger verbleibt der Eigentümer!

Sodann wird dieses Material auf Kosten des Anlieferers / Eigentümers in separaten Containern zwischengelagert und zu einer entsprechenden Deponie abgefahren. Sämtliche Folgekosten sind vom Anlieferer/Eigentümer zu tragen. Im Wiederholungsfall ist das Aufsichtspersonal gehalten, ein generelles Anlieferungsverbot zu erteilen; ebenfalls behalten wir uns rechtliche Schritte gegenüber dem Anlieferer/Eigentümer vor.

Das Aufsichtspersonal der E. u. B. GmbH ist von der Geschäftsführung angewiesen worden, bei Nichtbeachtung dieser Anlieferungsbedingungen die Annahme generell zu verweigern.


2

Die Anlieferung zur Deponie muss über die Straßen „B 65, Ausfahrt: Empelde - Gewerbegebiet“ und „Büntefeldstraße“ erfolgen; die „Hansastraße“ darf im Wohngebiet nicht befahren werden.


3

Das Befahren der Deponie ohne gültige Deponie- Gebührenmarke ist verboten. Vor dem Entladen ist die Deponie- Gebührenmarke dem Aufsichtspersonal zu übergeben; hierauf muss in klarer und deutlicher Schrift vermerkt sein, wer der Anlieferer ist (Firmenstempel und LKW- Kennzeichen) und woher das angelieferte Material stammt.

4

Gemeinsam mit dem Deponiewart ist die Festlegung von etwaigen Zulagen zu der normalen Deponiegebühr zu treffen, wenn das angelieferte Material nicht den oben genannten Vorgaben entspricht.

Den Anordnungen des Aufsichtspersonals über den Ort des Entladens ist unbedingt Folge zu leisten.

5

Öffnungszeiten:

     Deponie: Montag bis Donnerstag: 06.30 bis 17.00 Uhr
                      Freitag: 06.30 bis 15.00 Uhr

     Büro:        Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
                      Freitag: 07.30 bis 15.00 Uhr.


Zahlungsbedingungen:

Die Deponiegebühr ist sofort in bar, per Scheck oder per ec-cash zu entrichten.
Es gelten unsere AGBs, Stand 01.12.2006

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